Familienstiftung in Liechtenstein – Vermögen sichern, Generationen verbinden

Dieser Ratgeber vermittelt ein fundiertes Verständnis der Liechtensteinischen Familienstiftung – ihrer Struktur, ihrer Funktionsweise und der Beweggründe für ihre Errichtung. Er zeigt auf, weshalb sich Familien für diese Form der Vermögensstrukturierung entscheiden, und beleuchtet die spezifischen Vorteile des liechtensteinischen Stiftungsrechts.

familienstiftung liechtenstein

Was passiert mit meinem Lebenswerk, wenn ich einmal nicht mehr bin?

Diese Frage stellen sich viele Familien, die über Jahre ein beachtliches Vermögen aufgebaut haben – Immobilien, Beteiligungen, Wertanlagen. Irgendwann taucht sie auf, oft leise, aber beharrlich: Wie kann ich sicherstellen, dass mein Vermögen sinnvoll eingesetzt wird, meine Familie abgesichert bleibt und es später keinen Streit gibt?

Eine Liechtensteinische Familienstiftung kann genau diese Fragen beantworten.
Sie bietet einen verlässlichen Rahmen, um Vermögen geordnet zu strukturieren, Werte zu sichern und den Willen des Stifters über Generationen hinweg verbindlich umzusetzen.

Im Unterschied zu Testamenten oder Schenkungen, die häufig nur kurzfristige Lösungen schaffen, ermöglicht die Stiftung langfristige Stabilität und klare Entscheidungswege. Sie ordnet komplexe Familienstrukturen, schützt das Vermögen vor Zersplitterung und wahrt die Handlungsfreiheit des Stifters zu Lebzeiten.

Vielleicht ist es auch Ihr Ziel, dass Ihre Familie dauerhaft abgesichert ist, Streit vermieden wird und zugleich ein Teil Ihres Vermögens einem guten Zweck zugutekommt – etwa Bildung, Kultur oder soziale Förderung. All das kann in einer Familienstiftung präzise geregelt werden.

Kurz erklärt:
Eine Familienstiftung ist eine privatnützige Stiftung nach liechtensteinischem Recht, deren Hauptzweck die Versorgung und Förderung von Angehörigen des Stifters ist. Das eingebrachte Vermögen wird rechtlich verselbständigt – es gehört nicht mehr dem Stifter, sondern der Stiftung selbst.

Damit verbindet die Familienstiftung zwei Anliegen, die vielen Menschen wichtig sind:
Sicherheit für die Familie und Verantwortung über das eigene Lebenswerk hinaus.

  • Wie lassen sich komplexe Familienkonstellationen rechtssicher strukturieren?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten für Begünstigte gibt es?
  • Wie funktionieren Governance-Modelle bei grossen Unternehmerfamilien?

Dieser Ratgeber vermittelt ein fundiertes Verständnis der Liechtensteinischen Familienstiftung – ihrer Struktur, ihrer Funktionsweise und der Beweggründe für ihre Errichtung. Er zeigt auf, weshalb sich Familien für diese Form der Vermögensstrukturierung entscheiden, und beleuchtet die spezifischen Vorteile des liechtensteinischen Stiftungsrechts.

 

Wie unterscheidet sich eine Familienstiftung von anderen Stiftungsformen?

Während in der Schweiz Familienstiftungen nicht erlaubt sind und in Österreich enge steuerliche Grenzen gelten, bot Liechtenstein von Beginn an einen Rechtsrahmen, der privatnützige Zwecke ausdrücklich erlaubt.

Um ein Gefühl zu bekommen, ob die Familienstiftung am besten zu Ihren persönlichen Vorstellungen einer idealen Nachlassplanung passt, lohnt sich der Vergleich zu den anderen möglichen Stiftungsformen.

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Die Familienstiftung ist eine privatnützige Stiftung, deren Hauptzweck in der Versorgung und Förderung von Angehörigen des Stifters liegt. Sie ist wie alle Stiftungen in Liechtenstein rechtlich verselbständigt – das heisst: Das eingebrachte Vermögen gehört nicht mehr dem Stifter, sondern der Stiftung selbst. (Gem. Art. 552 §2 Abs. 4 Ziff. 1 PGR)

Damit unterscheidet sich die Familienstiftung auch vom Trust, der ein angelsächsisches Rechtskonstrukt darstellt. Während der Trust eine vertragliche Beziehung zwischen Settlor und Trustee bildet, besteht bei der Familienstiftung eine Beziehung zwischen ihr selbst als eigenständige juristische Person und Stiftungsbeteiligten wie z.B. Begünstigten.

Historische und gesellschaftliche Rolle

Die Idee, Vermögen über Generationen hinweg zu sichern, ist so alt wie der Wohlstand selbst. Schon im Mittelalter standen Adels- und Kaufmannsfamilien vor denselben Fragen wie heute: Wie lässt sich verhindern, dass Besitz durch Erbteilungen zersplittert? Wie können Nachkommen geschützt und versorgt werden? Und wie lässt sich sicherstellen, dass ein Lebenswerk oder eine soziale Verantwortung auch dann weitergeführt wird, wenn die ursprünglichen Handelnden nicht mehr da sind?

Um diese Herausforderungen zu meistern, entwickelten Familien früh Formen der Vermögensbindung: Sie hielten Ländereien, Handelsrechte oder Einkünfte in festen Strukturen zusammen, finanzierten kirchliche oder soziale Einrichtungen und regelten die Nutzung ihres Besitzes über klare Vorgaben. Ziel war stets das gleiche: Stabilität schaffen, Verantwortung weitergeben und Einfluss über das eigene Leben hinaus sichern – Prinzipien, die bis heute nichts an Aktualität verloren haben.

Vom Erbe zur Struktur – warum Liechtenstein so besonders ist

Mit der Einführung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) im Jahr 1926 schuf Liechtenstein eines der modernsten und liberalsten Stiftungsrechte Europas. Es war von Anfang an so gestaltet, dass es flexibel, international anschlussfähig und rechtssicher ist – Eigenschaften, die bis heute Familien aus dem gesamten deutschsprachigen Raum anziehen.

Damit entstand ein einzigartiger Standortvorteil: Familien konnten ihr Vermögen dauerhaft in einer Struktur halten, die diskret, stabil und anpassungsfähig ist.

Die gesellschaftliche Bedeutung heute

In einer Zeit, in der Familienstrukturen vielfältiger und Vermögenslagen internationaler werden, gewinnt die Familienstiftung neue Aktualität. Sie verbindet Tradition und Moderne – ein Instrument, das alte Prinzipien wie Verantwortung, Nachhaltigkeit und Generationendenken in die heutige Zeit überträgt.

Darum gilt sie heute als eine der stabilsten und zukunftsfähigsten Formen der Vermögensplanung – nicht nur für grosse Unternehmerfamilien, sondern auch für Privatpersonen, die vorausschauend denken und eine klare Ordnung schaffen wollen.

Drei Länder – drei Modelle: Die wichtigsten Unterschiede

Schweizer Stiftung:

  • Sehr stark auf gemeinnützige Zwecke ausgerichtet.
  • Privatnützige Stiftungen (z. B. reine Familienstiftungen) sind in der Schweiz nicht zulässig.
  • Zweckänderungen sind nur sehr schwer oder gar nicht möglich.
Liechtensteinische Stiftung:
  • Erlaubt privatnützige, gemeinnützige und gemischte Zwecke.
  • Familienstiftungen sind ausdrücklich gesetzlich vorgesehen.
  • Hohe Gestaltungsfreiheit: begünstigte können flexibel definiert oder im Ermessen des Stiftungsrates bestimmt werden.

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Konfliktprävention

Wenn es um Nachfolge und Vermögen geht, prallen oft zwei Welten aufeinander: Emotion und Struktur. Was im Alltag harmonisch funktioniert, kann im Erbfall zu Spannungen führen – besonders dann, wenn mehrere Generationen, Patchwork-Familien oder Vermögenswerte in verschiedenen Ländern involviert sind, kann eine Familienstiftung Ordnung schaffen.

Sie überführt familiäre Beziehungen in klare, verbindliche Regeln mit langfristiger Gültigkeit. Unabhängig von individuellen Lebenssituationen, neuen familiären Konstellationen oder einem Lebensmittelpunkt im Ausland bleibt die Zweckbindung der Stiftung bestehen und schafft damit einen verlässlichen Rahmen für die Verwaltung der Stiftung und die nachvollziehbare Weitergabe des Vermögens.

Konfliktprävention durch klare Entscheidungswege

Streitigkeiten über Immobilien, Unternehmensanteile oder liquide Mittel gehören zu den häufigsten Ursachen für familiäre Konflikte. Eine Stiftung kann solche Situationen verhindern, indem sie Entscheidungswege wie die Folgenden vordefiniert:

  • Wer über Ausschüttungen entscheidet
  • Nach welchen Kriterien Begünstigungen erfolgen
  • Wie mit Vermögenswerten umgegangen wird, die mehrere Familienmitglieder betreffen


In den Statuten oder Beistatuten können Mechanismen festgelegt werden – etwa die Schaffung eines Familienrats, Ermessensentscheidungen durch den Stiftungsrat oder automatisierte Ausschüttungsregeln. So wird aus individuellen Interessen ein institutionalisierter Prozess, der Transparenz schafft und künftige Konflikte verhindert.

Das Ziel: Frieden in der Familie und dies über Generationen hinweg.

Patchwork-Familien und neue Lebensrealitäten

Patchwork-Familien sind längst Normalität, doch juristisch gehören sie zu den schwierigsten Konstellationen. Unterschiedliche Kinderlinien, neue Partner oder Stiefkinder bringen komplexe Erb- und Pflichtteilsfragen mit sich.
Eine Familienstiftung ermöglicht es, individuelle Lebenssituationen präzise zu regeln wie bspw. Folgende:

  • Unterschiedliche Quoten oder Zeitpunkte für Ausschüttungen
  • Bedingungen, unter denen Stiefkinder einbezogen werden
  • Absicherungen für neue Ehepartner, ohne andere Familienmitglieder zu benachteiligen

So entsteht eine Struktur, die gerecht, transparent und konfliktfrei ist – auch dann, wenn die Familie sich über die Jahre verändert.

Internationale Familienkonstellationen

In internationalen Familien, in denen Kinder oder Begünstigte in verschiedenen Ländern leben, stossen nationale Erbrechte schnell an ihre Grenzen. Eine liechtensteinische Familienstiftung schafft hier einen einheitlichen Rechtsrahmen, der unabhängig von Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit funktioniert.

Ausschüttungen können zentral gesteuert, Steuerfragen koordiniert und rechtliche Konflikte vermieden werden. Das ist besonders wertvoll für Familien, die Vermögenswerte, wie Immobilien, Beteiligungen oder Konten in mehreren Ländern halten.

So wird die Familienstiftung zu einem Werkzeug für Stabilität – unabhängig von individuellen Lebenswegen.

Beispiele aus der Praxis

Enkelkinder: Oft möchten Grosseltern nicht nur ihre Kinder, sondern auch Enkel gezielt fördern. Über Anwartschaften (Link) können Zahlungen an Meilensteine gebunden werden – etwa den Studienabschluss oder den Eintritt ins Berufsleben.

Scheidungen: Vermögenswerte in einer Stiftung sind rechtlich verselbständigt. Damit bleibt das Familienvermögen im Falle von Scheidungen geschützt und wird nicht in güterrechtliche Auseinandersetzungen hineingezogen.

Family Governance: Grosse Unternehmerfamilien nutzen Stiftungen, um klare Entscheidungsstrukturen zu etablieren. Ein Familienrat oder Beirat kann mitgestalten, während der Stiftungsrat die rechtliche Verantwortung trägt. So entsteht eine Balance zwischen familiärer Mitsprache und professioneller Verwaltung.

Die Familienstiftung ist damit nicht nur ein Vermögensschutz-Instrument, sondern ein stabilisierendes Governance-Modell, das Klarheit schafft, wo familiäre Strukturen komplex und dynamisch sind.

 

Begünstigtenmodelle im Detail

Das Herzstück jeder Familienstiftung sind die Begünstigten – also jene Personen, die vom Stifter bedacht werden. In Liechtenstein lässt sich dabei sehr genau festlegen, wer, wann und unter welchen Bedingungen Leistungen aus der Stiftung erhält. So entsteht ein fein abgestimmtes System aus Sicherheit, Flexibilität und Verantwortung.

Im Wesentlichen unterscheidet man vier Formen von Begünstigtenrechten:

Begünstigungsberechtigter
Diese Personen haben einen klaren, rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Leistungen der Stiftung.

Beispiel: Der Stifter legt fest, dass seine Ehepartnerin jährlich eine fixe Summe erhält – unabhängig von der Ertragslage. 

  • Vorteil: Hohe Planungssicherheit.
  • Nachteil: Wenig Flexibilität, weil Ansprüche fix bestehen.

Anwartschaftsberechtigte
Anwartschaften sind zukünftige Rechte, die erst unter bestimmten Bedingungen entstehen.

Beispiel: Die Tochter erhält erst dann Ausschüttungen, wenn sie ihr Studium abgeschlossen hat oder ein Enkel erhält Fördermittel ab seinem 25. Lebensjahr. 

  • Vorteil: Der Stifter kann Werte und Ziele weitergeben – also nach dem Prinzip „Fördern statt Versorgen“.
  • Nachteil: Der Stiftungsrat muss prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind – das erfordert klare Dokumentation.

Ermessensbegünstigte
Hier entscheidet der Stiftungsrat im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Stifterwillens, wann, wie und in welchem Umfang Begünstigte Leistungen erhalten.

Beispiel: Der Stiftungsrat kann Ausschüttungen gewähren, wenn ein Familienmitglied eine Weiterbildung absolviert oder in eine schwierige Lebenssituation gerät – er ist aber nicht verpflichtet.

  • Vorteil: Maximale Flexibilität, um auf unterschiedliche Lebensrealitäten reagieren zu können.
  • Nachteil: Erfordert Vertrauen in den Stiftungsrat sowie klare Richtlinien, damit Entscheidungen nachvollziehbar bleiben.

Letztbegünstigte

Sie treten erst am Ende der Stiftungslaufzeit oder bei deren Auflösung in Erscheinung. Ihnen fällt das verbleibende Stiftungsvermögen zu. Beispiel: Wenn alle anderen Begünstigten verstorben sind, fällt das Vermögen an die Enkelgeneration oder an eine gemeinnützige Organisation, wenn keine direkten Nachkommen mehr bestehen.

  • Vorteil: Sichert eine geordnete Nachfolge des Vermögens.
  • Nachteil: Rechte entstehen oft erst Jahrzehnte später, weshalb sie sorgfältig geregelt werden müssen

Flexibilität durch differenzierte Begünstigtenrechte

In der Praxis werden diese Modelle häufig kombiniert. Ein Teil des Vermögens kann fix ausgeschüttet werden, während ein anderer Teil an Bedingungen geknüpft ist. So lässt sich eine Stiftung genau auf die Familiensituation abstimmen:

  • Fixe Sicherheit für bestimmte Personen
  • Anreize durch Bedingungen oder Meilensteine
  • Flexibilität durch Ermessensspielräume

Damit wird die Familienstiftung zu einem lebendigen Steuerungsinstrument – nicht nur zur Vermögensverwaltung, sondern zur aktiven Gestaltung familiärer Werte und Verantwortung.

Wie lassen sich «Erziehungsziele» rechtssicher verankern?

Erziehungsziele sind zweckgebundene Anreizstrukturen in der Stiftungsurkunde, die über Bedingungen und Meilensteine den Zugang zu Stiftungsmitteln regeln und gezielt Verhaltensweisen, Leistungen oder Entwicklungsstufen bei Begünstigten fördern. So können Begünstigte erst dann Leistungen erhalten, wenn sie bestimmte Ziele erreicht haben – etwa:

  • Studienabschluss: Ausschüttungen erfolgen erst nach Vorlage eines Universitätsabschlusses
  • Berufseinstieg: Unterstützung wird an die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit gekoppelt
  • Altersgrenzen: Zahlungen beginnen erst ab einem bestimmten Lebensalter, um die Eigenständigkeit zu fördern
  • Lebensereignisse: Zuwendungen können an die Gründung einer eigenen Familie oder den Kauf einer Erstimmobilie gebunden werden

Rechtlich wird dies über auflösende oder aufschiebende Bedingungen gestaltet. Der Stiftungsrat überwacht die Einhaltung, trägt die Verantwortung für die Prüfung der Voraussetzungen und hat die Pflicht, Entscheidungen im Sinne des Stifters zu treffen. So können erzieherische oder werteorientierte Zielsetzungen verbindlich und transparent umgesetzt werden.

Diese Bedingungen können zudem so ausgestaltet werden, dass Begünstigtenrechte nicht nur entstehen, sondern bei klar definierten Pflichtverletzungen oder dauerhaft verfehlten Zielen auch wieder entfallen. Ein typisches Beispiel: Bleibt ein Begünstigter über einen längeren Zeitraum nachweislich jeder Ausbildung und Erwerbstätigkeit fern, können seine Zuwendungsrechte zugunsten eines nachrangigen Begünstigten wegfallen oder vorübergehend aussetzen.

Warum Begünstigtenrechte nicht übertragbar, verkaufbar oder vererbbar sind

Begünstigtenrechte in einer Familienstiftung sind höchstpersönliche Rechte. Das bedeutet:

  • Sie gelten nur für die ausdrücklich benannte Person.
  • Sie sind nicht übertragbar – also weder verkaufbar noch abtretbar.
  • Sie sind nicht vererbbar – beim Tod eines Begünstigten erlöschen die Rechte automatisch.

Das schützt die Stiftung vor unerwünschten externen Einflüssen. Ein Enkel, der Anspruch auf eine Ausbildungsförderung hat, kann dieses Recht nicht an Dritte weitergeben. Stirbt ein Begünstigter, fällt sein Anteil nicht automatisch an dessen Erben, sondern bleibt im Stiftungsvermögen. Der Stifter kann jedoch in den Statuten regeln, ob und wie Nachkommen eines Begünstigten nachrücken sollen (z. B. Übergang von Rechten auf die Kinder des Begünstigten).

Damit verhindert die Stiftung, dass familiäre Werte oder Vermögensstrukturen durch ungewollte Vererbungen aus dem Gleichgewicht geraten.

Führung und Kontrolle

Eine Familienstiftung ist nur so stabil wie ihre Führung und Entscheidungsstruktur. Damit der Wille des Stifters über Generationen hinweg respektiert und umgesetzt wird, braucht es klare Rollen, Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen.

In der Praxis hat sich ein dreistufiges Modell bewährt: der Stiftungsrat als Leitungsorgan, der Familienrat als beratendes Gremium und ein externer Protektor als neutrale Kontrollinstanz.

Der Stiftungsrat – das Herz der Stiftung

Der Stiftungsrat ist das zentrale und einzig gesetzlich zwingende Organ der Stiftung. Er verwaltet das Vermögen, entscheidet über Ausschüttungen und stellt sicher, dass der Stiftungszweck eingehalten wird.

Mindestens ein Mitglied muss über eine Treuhänderbewilligung der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA) oder eine Bewilligung nach dem Gesetz betreffend der Aufsicht über Personen nach Artikel 180a des PGR verfügen – ein wichtiges Qualitätssiegel für Professionalität und Rechtskonformität.

Der Stiftungsrat kann sich aus einem Mix aus internen und externen Personen zusammensetzen:

  • ein Vertreter der Familie, der die Interessen der Begünstigten kennt
  • ein erfahrener Treuhänder oder Anwalt, der die rechtliche Verantwortung trägt
  • und häufig ein unabhängiger Finanz- oder Unternehmensberater

Diese Zusammensetzung schafft Stabilität, Unabhängigkeit und Vertrauen.

Der Familienrat – Stimme und Bindeglied der Familie

Der Familienrat ist kein zwingendes Organ, hat sich aber in der Praxis als äusserst wertvoll erwiesen. Er bündelt die Perspektiven der Familienmitglieder, sorgt für Transparenz und fungiert als Schnittstelle zum Stiftungsrat.

Typische Aufgaben:

  • Austausch über familiäre Anliegen und langfristige Ziele
  • Kommunikation zwischen Generationen
  • Beratung bei Entscheidungen zu Ausschüttungen oder Änderungen in der Organisation der Stiftung

Der Familienrat hat in der Regel kein Entscheidungsrecht, aber eine starke beratende Funktion. Er hilft, emotionale Themen in geordnete Bahnen zu lenken – und trägt entscheidend zum innerfamiliären Vertrauen bei.

Der Protektor – neutrale Kontrollinstanz

Als nicht zwingendes Organ ist der Protektor ist eine unabhängige Vertrauensperson, die über die Einhaltung des Stifterwillens wacht. Er prüft die Tätigkeit des Stiftungsrats, kann Einspruch erheben und in wichtigen Fragen ein Vetorecht ausüben – etwa bei Änderungen der Stiftungsdokumente oder bei aussergewöhnlichen Ausschüttungen.

Oft wird diese Rolle von einer juristisch oder finanziell erfahrenen Fachperson übernommen, die nicht Teil der Familie ist. Damit wird sichergestellt, dass Entscheidungen stets im Sinne der Stiftung und nicht aufgrund familiärer Dynamiken getroffen werden.

Zusammenspiel der Organe – Balance aus Nähe und Distanz

Ein durchdachtes Zusammenspiel dieser drei Organe sorgt für Stabilität:

  • Der Stiftungsrat führt die Stiftung professionell
  • Der Familienrat gibt der Familie eine Stimme
  • Der Protektor sorgt für Kontrolle und Unabhängigkeit

Diese Struktur verhindert Machtkonzentration, fördert Transparenz und schafft das, was jede Stiftung braucht: Vertrauen in die eigene Beständigkeit.

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Beispiele aus der Praxis

Die Familie Meier verfügt über ein breit gestreutes Vermögen – bestehend aus Immobilien in der Schweiz und Österreich, einem Wertschriftenportfolio sowie ausgewählten Kunstobjekten. Dieses Vermögen wird in eine liechtensteinische Familienstiftung eingebracht, um seine Verwaltung und Zweckbindung langfristig sicherzustellen.

  • Der Stiftungsrat besteht aus drei Mitgliedern: einem liechtensteinischen Treuhänder, einem Familienvertreter und einem externen Finanzexperten
  • Ein Familienrat aus fünf Angehörigen trifft sich halbjährlich, um Ausschüttungen und langfristige Ziele zu besprechen
  • Der Protektor, ein erfahrener Jurist, überwacht die Umsetzung der Statuten

Das Ergebnis: Entscheidungen werden professionell vorbereitet, transparent kommuniziert und unabhängig kontrolliert. Die Familie bleibt eingebunden, ohne dass Konflikte oder persönliche Interessen den Stiftungszweck gefährden.

 

Steuerliche und internationale Aspekte

Wer über Generationen denkt, denkt auch über Grenzen hinaus. Vermögen endet heute selten an der Landesgrenze – Immobilien in der Schweiz, Beteiligungen in Deutschland, Konten in Österreich oder ein Ferienhaus in Spanien sind keine Ausnahme. Genau hier zeigt sich eine Stärke der Liechtensteinischen Familienstiftung: Sie schafft einen einheitlichen, rechtssicheren Rahmen für internationale Vermögenswerte.

Steuerliche Grundsätze in Liechtenstein

Die Familienstiftung ist in Liechtenstein eine juristische Person und unterliegt daher klaren, transparenten Steuerregeln:

  • Privatvermögensstruktur (PVS): Erfüllt die Stiftung die Voraussetzungen einer PVS, entfällt die Einreichung einer Steuererklärung und beschränkt sich die jährliche Steuerlast auf die Mindestertragssteuer von CHF 1'800.-.
  • Ertragssteuer: Erfüllt die Stiftung die Voraussetzungen einer PVS nicht, erfolgt eine ordentliche Besteuerung in Höhe von 12.5 % des steuerpflichtigen Reinertrags.
  • Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer: Übertragungen in die Stiftung oder Ausschüttungen an Begünstigte sind in Liechtenstein steuerneutral
  • Grenzüberschreitend: Liechtenstein unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Staaten – insbesondere mit der Schweiz, Deutschland und Österreich – welche bei im Ausland lebenden Begünstigen greifen

Damit bietet die Familienstiftung klare steuerliche Planbarkeit – ein entscheidender Vorteil gegenüber vielen anderen Nachfolgelösungen.

Mehr Informationen zum Thema Stiftung Liechtenstein finden Sie hier

Besonders wichtig: Jede Familie sollte die steuerliche Behandlung  im Wohnsitzstaat der Begünstigten prüfen – hier unterscheiden sich Deutschland, Österreich und die Schweiz erheblich.

 

Praxisbeispiele: Wie Familienstiftungen funktionieren

Die Liechtensteinische Familienstiftung löst in der Praxis sehr unterschiedliche Herausforderungen. Hier drei Szenarien, die zeigen, wie flexibel diese Strukturen tatsächlich sind.

Fall 1: Ein Unternehmer, der Vermögen sichern und Unabhängigkeit fördern möchte

Ein Unternehmer hat sein Vermögen über Jahrzehnte aufgebaut. Sein Anliegen ist klar: Das Vermögen soll für die Familie da sein, aber nicht als Alibi für fehlende Eigenverantwortung. Eine Familienstiftung wird zum Notschirm – sie bietet Halt in schwierigen Zeiten, ohne dass die Nachkommen in finanzielle Abhängigkeit geraten. Der Stifter definiert Bedingungen, unter denen Ausschüttungen fliessen, und die Stiftung fungiert im Hintergrund als stille Absicherung.

Fall 2: Grosseltern denken generationenübergreifend

Grosseltern möchten ihre Enkel unterstützen – allerdings mit Bedacht. Sie gründen eine Stiftung, die Ausschüttungen erst ab dem 25. Lebensjahr vorsieht. Dahinter steckt eine bewusste Strategie: Die Enkel sollen Zeit haben, eigene Schritte im Berufsleben zu machen, bevor sie von Stiftungsmitteln profitieren. So wird Erziehung zur Struktur und die Stiftung zum Instrument der Wertevermittlung.

Fall 3: Unternehmerfamilie mit internationalem Wohnsitz

Das Familienunternehmen wird in eine Liechtensteinische Stiftung eingebracht. Nachkommen leben über mehrere Länder verteilt. Dank klarer Ausschüttungsregeln und Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, Deutschland und Österreich bleibt die steuerliche Planung nachvollziehbar und rechtssicher. Die Stiftung wird zum zentralen Koordinationspunkt für ein verstreutes Familienvermögen.

Häufige Fehler & Fallstricke

Eine Familienstiftung ist ein starkes Instrument – aber kein Selbstläufer. Fehler bei der Planung oder Ausgestaltung können später zu Konflikten, steuerlichen Risiken oder sogar zum Verlust der ursprünglichen Zielsetzung führen.

Wer früh die richtigen Weichen stellt, schützt sich und seine Familie vor unangenehmen Überraschungen.

Zu starre oder unklare Statuten

Die Stiftungsdokumente sind das Fundament der gesamten Struktur. Werden sie zu eng oder unpräzise formuliert, fehlt der notwendige Handlungsspielraum zur Anpassung an neue Lebensrealitäten. Familien verändern sich – neue Partnerschaften, Geburten, Wohnsitzwechsel. Wenn Statuten solche Veränderungen nicht berücksichtigen, wird die Stiftung unflexibel.

Tipp: Statuten regelmässig überprüfen und in den Beistatuten klar definieren, wann Anpassungen zulässig sind.

Fehlende Regelungen bei Scheidung oder Wiederverheiratung

Gerade in Patchwork-Familien ist das Konfliktpotenzial hoch. Wer nicht festlegt, wie neue Ehepartner oder Stiefkinder einbezogen werden, riskiert Unsicherheit und Streit.

Tipp: In den Stiftungsdokumenten genau definieren, wer als begünstigt gilt und welche Ereignisse (Scheidung, Wiederverheiratung, neue Lebensgemeinschaft) Rechte verändern oder beenden.

Steuerliche Blind Spots

Auch wenn Liechtenstein ein verlässliches steuerliches Umfeld bietet, können im Ausland unerwartete steuerliche Folgen entstehen. In Deutschland gelten zum Beispiel spezielle Zurechnungsregeln, die dazu führen können, dass Stiftungserträge bereits beim Stifter oder bei Begünstigten besteuert werden.

Tipp: Vor der Errichtung immer eine länderübergreifende Steueranalyse durchführen – besonders, wenn Begünstigte in mehreren Ländern leben.

Mangelnde Kommunikation innerhalb der Familie

Selbst die beste Struktur nützt wenig, wenn sie von den Beteiligten nicht verstanden wird. Begünstigte, die sich ausgeschlossen oder übergangen fühlen, bringen emotionale Unruhe in ein System, das auf Stabilität ausgelegt ist.

Tipp: Einen Familienrat aktiv in Entscheidungsprozesse einbinden und über Ausschüttungen oder Änderungen transparent informieren.

Fazit / Familienstiftung als Governance-Tool

Die Liechtensteinische Familienstiftung ist mehr als eine rechtliche Struktur – sie ist ein Instrument für Weitsicht, Verantwortung und Zusammenhalt. Sie schafft Ordnung, wo Emotionen und Interessen aufeinandertreffen, und bewahrt Vermögen, Werte und Ziele über Generationen hinweg.

Damit dieses Potenzial voll wirksam wird, braucht es drei Dinge:

  • Klare Stiftungsdokumente, die Raum für Wandel lassen,
  • durchdachte Steuer- und Rechtsplanung, die Stabilität garantiert,
  • und eine ausgewogene Führungsstruktur, die Vertrauen und Transparenz sichert.

 

Fehler entstehen selten aus Absicht, sondern aus fehlender Voraussicht. Darum ist professionelle Beratung kein formaler Schritt, sondern die Grundlage für Beständigkeit. Sie sorgt dafür, dass Ihre Stiftung auch dann funktioniert, wenn sich das Leben – oder die Familie – verändert.

Unser Rat: Setzen Sie auf eine strukturierte, fachkundige Umsetzung. Wir von First Advisory begleiten Sie von der ersten Idee über die rechtssichere Gründung bis zur laufenden Verwaltung – mit Diskretion, Erfahrung und einem klaren Blick für die Bedürfnisse Ihrer Familie.

Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch – und schaffen Sie heute das Fundament für Stabilität, Klarheit und Vertrauen über Generationen hinweg.

Backlog

Im Gegensatz zu klassischen Testamenten wirkt die Familienstiftung dauerhaft und unabhängig vom Lebenszyklus einzelner Familienmitglieder.

Gretchenfrage in der Nachlassregelung: Testament oder Stiftung?

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