Stiftung in Liechtenstein – Gründung, Vorteile und Kosten im Überblick
Wenn Vermögen über Generationen erhalten werden soll, entstehen oft Fragen:
Wie sichere ich mein Lebenswerk? Wie schaffe ich Klarheit für meine Familie?
Und welcher rechtliche Rahmen gibt mir die Stabilität, die ich brauche?
Eine Stiftung in Liechtenstein bietet dafür seit Jahrzehnten einen bewährten und rechtssicheren Weg. Sie verbindet Vermögensschutz, klare Governance und hohe Flexibilität für Unternehmer, Familien und Philanthropen gleichermassen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich und Schritt für Schritt, was eine liechtensteinische Stiftung ausmacht, welche Vorteile sie bietet und wie der Aufbau in der Praxis funktioniert.
- Ein verlässlicher Rahmen für Generationen — Kurzüberblick: rechtliche Basis, Tradition, Standortvorteile.
- Was ist eine Liechtensteinische Stiftung?
- Warum eine Stiftung?
- Welche Zwecke kann eine Liechtensteinische Stiftung verfolgen?
- Gründung und Aufbau einer Stiftung
- Wer an einer Stiftung beteiligt ist
- Kosten einer Stiftung in Liechtenstein
- Steuerliche Behandlung
- Beispiele aus der Praxis
- Ein verlässlicher Rahmen für Ihre Zukunftsplanung
Ein verlässlicher Rahmen für Generationen — Kurzüberblick: rechtliche Basis, Tradition, Standortvorteile.
Liechtenstein bietet dafür einen Standort, der seit 1926 für Stabilität, Rechtssicherheit und eine klare, verlässliche Praxis steht. Wer eine Stiftung errichtet, sucht vor allem eines: Sicherheit für seine Familie, für die nächste Generation und für sein Vermächtnis.
Hinzu kommt ein Umfeld, das durch
- politische Kontinuität,
- ein AAA-Rating,
- moderne Finanzmarktregulierung und
- direkten Zugang zu europäischen wie schweizerischen Märkten.
Hinzu kommt eine lange Tradition im Vermögensschutz und eine professionelle Infrastruktur aus Treuhändern, Juristen und Finanzdienstleistern. Dieses Zusammenspiel schafft einen Standort, an dem Stiftungen nicht nur gegründet, sondern generationsübergreifend erfolgreich geführt werden können – immer im Einklang mit den Zielen der Stifter.
Der Grund dafür liegt in einer seltenen Kombination aus klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer tief verwurzelten Tradition im Vermögensschutz.
Was ist eine Liechtensteinische Stiftung?
Eine liechtensteinische Stiftung ist ein rechtlich selbstständiger Vermögensträger, der dazu geschaffen wird, Werte zu schützen, zu erhalten und nach klar definierten Vorstellungen einzusetzen. Sie schafft damit eine Struktur, die unabhängig vom Stifter oder mehreren Stiftern weiterbesteht.
Das Vermögensopfer – Grundlage jeder Stiftung
Am Anfang jeder Stiftung steht eine bewusste Entscheidung: Ein oder mehrere Stifter übertraten Vermögen auf die Stiftung und trennt es damit dauerhaft von seinem persönlichen Besitz. Dieses sogenannte Vermögensopfer ist mehr als ein rechtlicher Schritt. Es ist der Moment, in dem Vermögen eine neue, unabhängige Form erhält und einem klaren Zweck dient.
Mit diesem Schritt entsteht eine Struktur, die nicht mehr an die Person des Stifters gebunden ist. Das eingebrachte Vermögen gehört fortan der Stiftung selbst und wird ausschliesslich im Rahmen des festgelegten Zwecks eingesetzt: Sei es zum Schutz der Familie, zur Sicherung eines Unternehmens oder zur Förderung gemeinnütziger Anliegen.
Genau diese Unabhängigkeit verleiht der Stiftung ihre besondere Stärke.
Das Vermögen ist klar strukturiert, rechtlich verselbstständigt und konsequent auf den festgelegten Zweck ausgerichtet. So bleibt es langfristig verfügbar und kann über Jahre hinweg verlässlich eingesetzt werden – unabhängig von individuellen Veränderungen.
Ob Bargeld, Immobilien, Beteiligungen oder Sachwerte:
Das Vermögensopfer bildet immer die Basis und bildet die Grundlage, dass die Stiftung ihre Aufgaben erfüllen kann, im Sinne des Stifters und der Begünstigten.
Eine Stiftung hat keine Eigentümer
und gehört sich somit selbst.
Im Unterschied zu einer Gesellschaft hat eine Stiftung keine Eigentümer. Sie verfolgt ausschliesslich den Zweck, der in den Statuten festgelegt wird. Beispielsweise die Versorgung der Familie, die Sicherung eines Unternehmens oder die Förderung eines gemeinnützigen Anliegens.

Besondere Merkmale einer liechtensteinischen Stiftung
Eine Stiftung in Liechtenstein zeichnet sich durch Merkmale aus, die sie besonders stabil und vielseitig einsetzbar machen. Drei Prinzipien stehen dabei im Zentrum:
Diskretion
Liechtenstein bietet einen hohen Schutz der Privatsphäre. Stiftungsdokumente sind grundsätzlich nicht öffentlich einsehbar. Entscheidungen und interne Strukturen bleiben vertraulich und werden nur gegenüber den gesetzlich vorgesehenen Stellen offengelegt.
Vermögensschutz
Das Stiftungsvermögen ist rechtlich klar vom Privatvermögen des Stifters getrennt. Dadurch entsteht eine stabile Struktur, die Vermögenswerte langfristig schützt und bündelt. Die Stiftung schafft so einen verlässlichen Rahmen, der Risiken minimiert und Stabilität gibt.
Flexibilität
Zweck, Begünstigtenkreis und Foundation Governance lassen sich präzise ausgestalten. Die Stiftung kann schlicht gehalten oder komplex strukturiert sein – je nach Lebenssituation, Vermögen und Zukunftsplanung. Dadurch eignet sie sich sowohl für Familien als auch für Unternehmer und philanthropische Projekte.
Die Stiftung wirkt nach aussen
Eine Stiftung ist nicht nur ein rechtliches Gefäss, sondern entfaltet Wirkung. Sie setzt Mittel ein, unterstützt Menschen, strukturiert Vermögen oder führt ein Unternehmen weiter. Ihr Zweck ist immer nach aussen gerichtet und verbindet Werte, Verantwortung und klare Regeln.
Der Stiftungsrat sorgt dafür, dass diese Wirkung sichtbar wird und im Sinne des Stifters erfolgt. Er prüft Anfragen, trifft Entscheidungen, setzt Projekte um und achtet darauf, dass der Zweck konsequent erfüllt wird. So wird aus einem rechtlichen Konstrukt eine verlässliche Struktur, die Einfluss nimmt und Verantwortung übernimmt.
Was bedeutet „nach aussen gerichtet“ konkret?
Eine Stiftung verfolgt immer einen Zweck, der über die reine Vermögenserhaltung hinausgeht. Beispielsweise die Förderung von Bildung, die Unterstützung der Familie oder die Sicherung eines Unternehmens über Generationen hinweg. Die Stiftung wirkt dort, wo der Stifter einen Unterschied machen möchte. (Art 552 § 1 Abs 1 PGR)
Warum eine Stiftung?
Eine Stiftung ist mehr als eine rechtliche Struktur. Sie ist eine Antwort auf Fragen, die im Laufe eines Lebens an Bedeutung gewinnen:
- Wie sichere ich mein Vermögen?
- Wie schaffe ich Klarheit für meine Familie?
- Wie kann mein Unternehmen auch dann weitergeführt werden, wenn ich selbst einmal nicht mehr entscheiden kann?
Die liechtensteinische Stiftung bietet dafür einen Rahmen, der über Generationen breite Stabilität gibt. Sie verbindet Vermögensschutz, klare Governance und hohe Flexibilität. Und sie schafft Ordnung in Situationen, in denen Vermögen, Verantwortung und Zukunftsplanung zusammenkommen.
Gründe, die in der Praxis den Ausschlag geben
Die Entscheidung für eine Stiftung entsteht selten aus einem einzigen Motiv. Meist ist es ein Zusammenspiel aus Sicherheit, Weitblick und dem Wunsch nach Struktur. Zu den häufigsten Beweggründen gehören:
Vermögen langfristig schützen
Eine Stiftung bewahrt Vermögen über Generationen hinweg vor Zersplitterung und schützt vor externen Risiken. Sie schafft Ordnung, wenn Vermögen über Jahre bedeutend gewachsen ist.
Vermögensstruktur
Eine Stiftung ermöglicht es, Vermögenswerte wie Beteiligungen, Immobilien oder Finanzanlagen gezielt zu strukturieren, rechtlich abzusichern und effizient zu verwalten. So lassen sich operative Risiken abgrenzen und das Vermögen als Ganzes bewahren.
Familie absichern und klare Verhältnisse schaffen
Klare Regeln ersetzen Unsicherheit. Die Stiftung ordnet die Nachfolge, definiert Begünstigte und schafft Transparenz, ohne dass es im Ernstfall zu Konflikten kommt.
Steuerliche Klarheit und Planungssicherheit
Liechtenstein bietet einen attraktiven steuerlichen Rahmen mit klaren Regeln. Das schafft Sicherheit, besonders in grenzüberschreitenden Vermögenssituationen.
Unternehmen für die nächste Generation stärken
Für Unternehmer kann die Stiftung entscheidend sein: Sie verhindert Machtvakuum, sichert Beteiligungen und stellt sicher, dass ein Unternehmen nicht zerschlagen wird, wenn sich Lebensumstände ändern.
Gemeinnütziges Engagement strukturiert umsetzen
Stifter, die mit ihrem Vermögen etwas bewirken möchten, erhalten ein Instrument, das langfristig wirkt und ihre Werte sichtbar macht. Beispielsweise in kulturellen, sozialen oder wissenschaftlichen Bereichen.
Für wen sich eine Stiftung besonders eignet
Unternehmer,
die ihr Privat- oder Unternehmensvermögen vor externen Risiken oder Zerschlagung bewahren wollen.
Vermögende Privatpersonen,
die eine flexible und diskrete Nachlassplanung bevorzugen und dabei steuerliche Vorteile sowie Vermögensschutz nutzen möchten.
Philanthropisch engagierte Persönlichkeiten,
die ein gesellschaftliches oder kulturelles Ziel verfolgen und dieses dauerhaft verankern möchten.
Personen mit komplexen Vermögensstrukturen wie Immobilien, Beteiligungen oder internationalen Vermögenswerten, die eine geordnete, steuerlich abgestimmte und rechtssichere Steuerung aus einer Hand suchen.
Stifter mit klarer Zielsetzung, die ihre Vorstellungen zur Vermögensverwendung über den eigenen Tod hinaus verbindlich durchsetzen möchten.
Familien, die eine dauerhafte Versorgung von Angehörigen sicherstellen oder die Nachfolge über Generationen regeln wollen (Familienstiftung).
Welche Zwecke kann eine Liechtensteinische Stiftung verfolgen?
Der Stiftungszweck ist das Herz jeder Stiftung. Er bestimmt, wofür das Vermögen eingesetzt wird, wem es zugutekommt und welche Wirkung die Stiftung langfristig entfalten soll. In Liechtenstein bietet das Gesetz einen aussergewöhnlich grossen Gestaltungsspielraum: Eine Stiftung kann gemeinnützige, privatnützige oder gemischte Zwecke aufweisen – je nachdem, welche Ziele der Stifter verfolgt.
So entsteht eine Struktur, die sich präzise an den persönlichen Vorstellungen orientiert: der Versorgung der Familie, dem Schutz eines Unternehmens oder dem Wunsch, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Gemeinnützige Stiftung
Gemeinnützige Stiftungen setzen ihr Vermögen zugunsten des Gemeinwohls ein. Sie fördern Projekte, Institutionen oder Menschen in Bereichen, die gesellschaftliche Wirkung entfalten.
Häufige Schwerpunkte sind:
- Bildung und Erziehung
- Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Umwelt- und Naturschutz
- Soziale Unterstützung und Gesundheitswesen
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Privatnützige Stiftung
Privatnützige Stiftungen dienen der strukturierten Sicherung, Verwaltung und Weitergabe von Vermögen zugunsten eines klar definierten Kreises von Begünstigten, etwa Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen.
Typische Ziele sind:
- Erhalt und Strukturierung des Familienvermögens
- Absicherung von Angehörigen
- geordnete Nachfolgeregelungen
- Schutz vor Zersplitterung oder ungewollten Zugriffen
Innerhalb der privatnützigen Stiftungen nehmen Familien- und Unternehmensstiftungen eine besondere Rolle ein.
Familienstiftung
Sie konzentriert sich auf den langfristigen Erhalt und die strukturierte Verwaltung des Familienvermögens. Begünstigte sind klar definiert, und der Stifter kann festlegen, wie Leistungen erfolgen und wie der Familienzweck über Generationen erhalten bleibt.
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Unternehmensstiftung
Hier steht die Weiterführung und Sicherung eines Unternehmens im Vordergrund. Die Stiftung hält Beteiligungen oder das operative Unternehmen selbst und sorgt für:
- die Absicherung der Unternehmensnachfolge
- die Erhaltung und Verwaltung des Familienunternehmens über Generationen hinweg
- den Schutz des Unternehmens vor Zersplitterung oder Verlust
- die Unterstützung der Begünstigten durch Ausschüttungen wie Dividenden oder vergleichbare Vermögenswerte
- die Wahrnehmung von Holdingfunktionen
Ein berühmtes praktisches Beispiel ist die IKEA-Stiftung, die seit den 1980er Jahren das Unternehmen unter einer komplexen Stiftungsstruktur führt. Diese Struktur schützt das Unternehmen vor Zersplitterung des Eigentums, bewahrt die Prinzipien des Gründers und sorgt durch klare Governance-Mechanismen für langfristige Stabilität und Unabhängigkeit von familiären oder externen Einflüssen. So sichert die Stiftung sowohl die langfristige finanzielle Basis als auch die Fortführung der Werte und Prinzipien des Familienunternehmens.
Gemischte Stiftung:
Eine gemischte Stiftung verbindet zwei Dimensionen: Sie dient der privaten Förderung einer Familie, etwa durch die Verwaltung des Vermögens oder die Versorgung von Angehörigen und verfolgt gleichzeitig gemeinnützige resp. soziale Zwecke. Diese doppelte Ausrichtung schafft eine flexible Struktur, die familiäre Interessen sichert und zugleich gesellschaftliche Aufgaben unterstützt. So entsteht eine Stiftungsform, die Vermögensverwaltung mit kultureller oder sozialer Verantwortung verknüpft. Ein Modell, das in Liechtenstein häufig gewählt wird, um strukturierte Vermögensplanung mit gesellschaftlichem Engagement zu verbinden

Stellen Sie sich eine einfache Kreisgrafik vor, in deren Zentrum der Stiftungszweck steht.
Darum gruppieren sich vier Bereiche:
- Privatnützig – Vermögen sichern, Familie versorgen, Nachfolge ordnen
- Gemeinnützig – gesellschaftliche Projekte fördern und langfristige Wirkung erzielen
- Gemischt – Kombination aus familiären und gemeinnützigen Zielen
- Unternehmen – Beteiligungen halten, Unternehmensnachfolge sichern, Governance stärken
Gründung und Aufbau einer Stiftung
Die Errichtung einer Stiftung folgt in Liechtenstein einem klar strukturierten Prozess. Er ist transparent, gut planbar und darauf ausgelegt, den Willen des Stifters präzise abzubilden. Ziel ist es, eine Struktur zu schaffen, die dauerhaft trägt und rechtlich wie organisatorisch stabil bleibt.
Mit der Gründung einer Stiftung entsteht eine rechtlich selbstständige Einheit, die Vermögen schützt und einem klar definierten Zweck dient:
- Durch Widmung von Vermögenswerten an einen bestimmten Zweck,
- erhält die Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit
- und das Stiftungsvermögen bleibt ausserhalb der Vermögenssphäre des Stifters.
Errichtung: Stiftungserklärung, Statuten
Der Kern jeder Stiftung ist die Stiftungserklärung, häufig auch als Stiftungsurkunde bezeichnet. Sie bildet das rechtliche Fundament der Stiftung und enthält unter anderem:
- den Namen und Sitz der Stiftung
- den Zweck
- das eingebrachte Vermögen
- den Kreis der Begünstigten
- die Organisation und Zusammensetzung der Organe
Die Unterschrift des Stifters muss öffentlich beglaubigt werden. Die Stiftungserklärung ist grundsätzlich nicht öffentlich einsehbar, was ein hohes Mass an Diskretion gewährleistet.
Gut zu wissen: Das liechtensteinischen Stiftungsrecht bietet die Möglichkeit der Stiftungserrichtung durch indirekte Stellvertretung. Der Stifter beauftragt dabei einen Treuhänder mit der Gründung im eigenen Namen als dessen indirekter Stellvertreter. Der beauftragte Treuhänder kümmert sich folglich um den gesamten Gründungsprozess, tritt nach aussen als indirekter Stellvertreter des Stifters auf und unterzeichnet in dieser Eigenschaft auch die gesamten Stiftungsdokumente nach den Vorgaben des Stifters. Dieses Vorgehen erhöht die Diskretion und Wahrung der Privatsphäre noch einmal erheblich. Darüber hinaus muss sich der Stifter nicht selbst um gesetzliche und regulatorische Formalangelegenheiten kümmern.
Die Stiftungserklärung (Stiftungsurkunde)
ist grundsätzlich nicht öffentlich einsehbar.
Zusätzlich zu den Statuten können Beistatuten oder Reglemente eingesetzt werden, um sensible Bereiche, wie Begünstigtenrechte oder Ausschüttungsmodalitäten flexibel und vertraulich zu gestalten.
Bestellung der Organe / Stiftungsrat
Eine Stiftung besteht aus einem klaren Gefüge von Rollen und Organen:
- Stifter: gibt die Richtung vor.
- Stiftungsrat: setzt um.
- Begünstigte: profitieren.
- Protektor & weitere Organe: kontrollieren und unterstützen; sie sind nicht zwingend.
Der Stiftungsrat:
- besteht aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen
- verwaltet das Stiftungsvermögen
- setzt den Stiftungszweck um
- vertritt die Stiftung nach aussen
- arbeitet auf Grundlage der Statuten und weiterer Reglemente
Mindestens ein Mitglied muss über eine entsprechende Bewilligung oder Konzession verfügen wie beispielsweise als Treuhänder in Liechtenstein. Dies gewährleistet, dass die Stiftung fachkundig geführt und rechtlich korrekt vertreten wird.
Warum der Stiftungsrat so wichtig ist:
Er ist das Gremium, das Entscheidungen trifft, Verantwortung übernimmt und sicherstellt, dass der Wille des Stifters langfristig gewahrt bleibt. Eine kompetente Besetzung ist daher zentral für die Stabilität der Stiftung.
Rechte und Pflichten des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat ist verpflichtet, mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers zu handeln. Dazu gehören:
- sorgfältige Vermögensverwaltung
- Einhaltung der Statuten und Reglemente
- transparente Dokumentation
- verantwortungsvolle Entscheidungsfindung
- Rechenschaft gegenüber Aufsichts- oder Kontrollstellen
Er trägt damit die operative und strategische Verantwortung und sorgt dafür, dass die Stiftung jederzeit solide geführt wird.
Optionale Organe: Protektor, Beirat und weitere Funktionen
Neben dem Stiftungsrat können weitere Organe eingesetzt werden, um Kontrolle, Expertise und Stabilität zu stärken:
Protektor
Eine Vertrauensperson des Stifters, die sicherstellt, dass der Stiftungsrat im Sinne des Stifters handelt. Der Protektor hat in der Regel Kontroll- und Überwachungsrechte, aber keine operative Aufgabe.
Beirat oder Kuratorium
Beratende oder kontrollierende Gremien, die zusätzliche Perspektiven und Fachwissen einbringen, wie etwa in Familien- oder Unternehmensstrukturen.
Revisionsstelle
Prüft die Jahresrechnung, sofern gesetzlich vorgeschrieben oder gewünscht.

Wer an einer Stiftung beteiligt ist
Eine Stiftung funktioniert nur dann zuverlässig, wenn ihre Rollen klar definiert sind. Der Stifter setzt den Rahmen, der Stiftungsrat führt die Stiftung, Begünstigte erhalten Leistungen, und optional können weitere Organe für Kontrolle und Stabilität sorgen. Dieses Zusammenspiel schafft die Grundlage für eine langfristige, gut geführte Stiftung.
Stifter
Der Stifter ist die Person (oder auch mehrere Personen), die die Initiative ergreift, Vermögen einbringt (Vermögensopfer) und Zweck sowie Grundregeln der Stiftung festlegt. Er kann in den Statuten auch bestimmen, welche Rechte er sich vorbehält – etwa das Recht, Organe zu ernennen oder einzelne Regelungen zu ändern.
Begünstigte
Begünstigte sind die Personen oder Institutionen, die Leistungen aus der Stiftung erhalten können. Sie können:
- klar bestimmt,
- an Bedingungen (Zeitpunkt, Ereignis) geknüpft oder
- diskretionär ausgestaltet sein
Begünstigungsarten
Die Ausgestaltung der Begünstigtenrechte ist einer der Bereiche, in denen das liechtensteinische Stiftungsrecht besonders viel Freiheit bietet. Begünstigte können unterschiedliche Rechte und Erwartungen haben – je nachdem, wie der Stifter die Stiftung konzipiert.
Es werden vier Kategorien unterschieden:
1. Begünstigungsberechtigte
Sie haben einen klar definierten, rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf bestimmte Leistungen der Stiftung. Der Stiftungsrat ist verpflichtet, die in den Stiftungsdokumenten definierten Leistungen ohne Ermessensspielraum an die Begünstigten zu leisten.
2. Anwartschaftsberechtigte
Sie besitzen eine Anwartschaft auf eine zukünftige Begünstigungsberechtigung. Ihre Rechte entstehen also erst später, etwa bei Erreichen eines bestimmten Alters, eines Ereignisses oder dem Wegfall anderer Begünstigter. (z. B. ab dem 30. Lebensjahr, Abschluss einer Universität oder Ableben eines anderen Begünstigten)
3. Ermessensbegünstigte
Der Begünstigte hat keinen klagbaren Anspruch, hat allerdings das Recht, die Gewährung von Leistungen aus der Stiftung anzufragen. Der Stiftungsrat entscheidet über diese Anträge in seinem eigenen Ermessen, jedoch unter strikter Berücksichtigung des Stifterwillens anhand der in den Stiftungsdokumenten festgelegten Prämissen. Dies ermöglicht viel Flexibilität, etwa wenn die Lebenssituationen der Begünstigten unterschiedlich sind oder sich ändern. Gelichzeitig wird sichergestellt, dass die Begünstigten langfristig und nachhaltig unterstützt werden. Einer Person kann auch eine Anwartschaft auf eine zukünftige Ermessensbegünstigung eingeräumt werden
4. Letztbegünstigte
Sie erhalten das verbleibende Vermögen, wenn die Stiftung aufgelöst wird.
Begünstigtenrechte sind in der Regel höchstpersönlich und weder übertragbar noch vererblich, ausser die Stiftungsurkunde sieht ausdrücklich etwas anderes vor.
Kosten einer Stiftung in Liechtenstein
Die Kosten einer Stiftung hängen stark von ihrer Struktur, ihrem Zweck und den gewünschten Leistungen ab. Entscheidend ist dabei: Die Kosten sind planbar, transparent und richten sich nach klar definierten Komponenten.
Gründungskosten
Zu den Gründungskosten gehören die Aufwände für:
- rechtliche Beratung und Strukturierung
- Vorbereitung der Stiftungsdokumente & öffentliche Beglaubigung
- Registrierung der Stiftung
Die Höhe hängt davon ab, wie komplex die geplante Struktur ist und welche individuellen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Je klarer der Zweck, desto präziser lässt sich der Aufwand bestimmen.
Laufende Verwaltungskosten
Für die laufende und ordnungsgemässe Verwaltung einer Stiftung fallen in der Regel folgende Kosten an:
- Vergütung des Stiftungsrats und des Repräsentanten
- Buchhaltung und Jahresabschluss
- Erstellung und Einreichung einer Steuererklärung (sofern notwendig)
- Kosten externer Berater (z. B. Notare, länderspezifische Anwälte, Immobilienmakler, Vermögensverwalter, Compliance-Spezialisten)
- Dokumentenverwaltung und Reporting
- Erfüllung allfälliger Aufsichts- oder Berichtspflichten
Die Höhe der laufenden Verwaltungskosten richtet sich nach Grösse, Struktur und Aufgaben der Stiftung sowie nach dem Umfang der gewünschten Dienstleistungen.

Wichtig ist: Die Kosten sind gut planbar und die Stiftung bietet einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen, der langfristig Stabilität schafft.
Ein erfahrener Partner sorgt dafür, dass Sie jederzeit volle Transparenz haben.
Nachvollziehbar. Planbar. Rechtssicher.
Steuerliche Behandlung
Liechtensteinische Stiftungen profitieren von einem klaren und stabilen steuerlichen Rahmen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ertragssteuer: Stiftungen zahlen 12.5 % Ertragssteuer auf steuerbare Erträge oder
- Besteuerung als Privatvermögensstruktur (PVS) mit pauschaler Mindestertragssteuer von CHF 1'800.-, unabhängig vom Ertrag
- Keine Erbschafts-, Schenkungs- oder Kapitalsteuern in Liechtenstein: Das macht die Struktur besonders attraktiv für die langfristige Vermögensplanung.
- Internationale Steuerpflicht: Die steuerliche Behandlung hängt zudem vom Wohnsitz des Stifters und der Begünstigten sowie von der Ausgestaltung der Stiftung ab.
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Liechtenstein verfügt über moderne DBA, die helfen, doppelte Steuerbelastungen zu vermeiden.
Gemeinnützige Stiftungen können in Liechtenstein von der Steuerpflicht ausgenommen werden, sofern ihr Zweck im Einklang mit dem Allgemeininteresse steht.
Beispiele aus der Praxis
Stiftungen entstehen aus persönlichen Situationen, aus Weitblick und oft aus dem Wunsch, Vermögen geordnet und sinnvoll einzusetzen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Motive sein können und wie eine Stiftung dazu beiträgt, Klarheit und Sicherheit zu schaffen.
Fallbeispiel: Ehepaar Maier – gesellschaftliches Engagement weiterführen
Ausgangslage
Ein pensioniertes Ehepaar verfügt über ein Einfamilienhaus und ein substanzielles Wertschriftenportfolio. Kinder gibt es keine. Seit vielen Jahren unterstützen sie kulturelle und soziale Projekte und möchten dieses Engagement über ihr eigenes Leben hinaus fortführen.
Zielsetzung
Die beiden wünschen sich eine Struktur, die:
- ihre Werte langfristig sichtbar macht
- junge Menschen im Kunstbereich fördert
- ihr Vermögen geordnet weiterführt
- klare Regeln für den Zeitpunkt nach ihrem Ableben schafft
Sie planen, zu Beginn rund CHF 1’000'000 einzubringen. Nach ihrem Tod sollen das Haus sowie das restliche Vermögen in die Stiftung fliessen und deren Zweck dauerhaft sichern.
Warum die Stiftung hier passt
Die gemeinnützige liechtensteinische Stiftung ermöglicht es, das Engagement des Ehepaars nicht nur fortzuführen, sondern strukturiert, nachvollziehbar und über lange Zeiträume zu verstetigen.
Fallbeispiel: Herr Studer – Vermögen schützen und Handlungsfähigkeit sichern
Ausgangslage
Ein 58-jähriger Unternehmer hält mehrere Minderheitsbeteiligungen und ein diversifiziertes Wertschriftenportfolio. Er möchte sicherstellen, dass im Fall einer gesundheitlichen Einschränkung keine Fremdeingriffe seine Vermögensentscheidungen beeinflussen.
Zielsetzung
Er sucht eine Lösung, die:
- seine Beteiligungen bewahrt
- seine Handlungsfähigkeit langfristig absichert
- klare Regeln für Situationen schafft, in denen er selbst nicht mehr entscheiden kann
- das Vermögen geschützt und geordnet verwaltet
Warum die Stiftung hier passt
Mit einer privatnützigen Stiftung kann Herr Studer sicherstellen, dass sein Vermögen langfristig geschützt bleibt und gemäss seiner Vorstellung verwaltet wird – unabhängig von unvorhersehbaren persönlichen Entwicklungen.
Ein verlässlicher Rahmen für Ihre Zukunftsplanung
Eine liechtensteinische Stiftung ist ein starkes Instrument, wenn Vermögen geschützt, klar strukturiert und über Generationen hinweg geführt werden soll. Sie schafft Ordnung in komplexen Situationen, gibt Sicherheit in der Nachfolge und ermöglicht es, persönliche Werte und Vorstellungen langfristig zu verankern. Sei es innerhalb der Familie, im Unternehmen oder zugunsten gesellschaftlicher Anliegen.
Der rechtliche Rahmen in Liechtenstein bietet dafür ideale Voraussetzungen: stabil, klar und flexibel genug, um individuelle Ziele präzise abzubilden. Von der Errichtung über die Verwaltung bis zur Gestaltung der Begünstigtenrechte eröffnet die Stiftung einen verlässlichen Weg, Verantwortung zu übernehmen und Zukunft bewusst zu gestalten.
Welche Ausgestaltung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt jedoch immer von der persönlichen Situation des Stifters ab. Genau hier beginnt unsere Arbeit: Wir hören zu, analysieren, strukturieren und entwickeln Lösungen, die tragen. Langfristig, diskret und rechtssicher.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Stiftung zu errichten oder bestehende Strukturen zu überprüfen, begleiten wir Sie gerne persönlich.
In einem vertraulichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie Ihre Ziele in einer passenden Stiftungsstruktur verankert werden können.
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