Ratgeber: Die Gemeinnützige Stiftung in Liechtenstein

Wer Vermögen gezielt für gemeinnützige Zwecke einsetzen möchte, benötigt Strukturen, die Wirkung planbar und dauerhaft ermöglichen. Die gemeinnützige Stiftung in Liechtenstein schafft dafür einen stabilen rechtlichen Rahmen. Im Vordergrund steht nicht die Struktur selbst, sondern die Möglichkeit, gesellschaftliche Wirkung über längere Zeiträume hinweg zu steuern und abzusichern.

Liechtenstein bietet dafür ideale Voraussetzungen: ein international anerkanntes Stiftungsrecht, eine klare Aufsicht sowie einen Rechtsrahmen, der individuelle Lösungen zulässt.

Dieser Leitfaden zeigt, wie gemeinnützige Stiftungen strukturiert sind, welche Gestaltungsspielräume bestehen und unter welchen Rahmenbedingungen langfristige Wirkung möglich wird. Zudem wird eingeordnet, warum Liechtenstein für gemeinnütziges Engagement besonders geeignet ist.

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Was ist eine gemeinnützige Stiftung?

Gemeinnütziges Engagement unterscheidet sich von punktuellen Spenden oder kurzfristigen Projekten vor allem durch seine Dauerhaftigkeit. Im Kern geht es darum, Mittel dauerhaft einem guten Zweck zu widmen, wie etwa in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur, Umwelt oder Wissenschaft.

Das liechtensteinische Stiftungsrecht erlaubt es, gemeinnützige Zielsetzungen individuell auszugestalten, sofern das Gemeinwohl im Vordergrund steht. Dadurch lassen sich persönliche Förderanliegen klar strukturieren und langfristig umsetzen. Dieser Gestaltungsspielraum ist international selten und erlaubt es, persönliche Förderabsichten mit nachhaltiger gesellschaftlicher Wirkung zu verbinden.

Die Gemeinnützigkeit wird über den definierten Zweck bestimmt. Dieser legt fest:

  • welche Themen gefördert werden,
  • welche Formen der Unterstützung möglich sind,
  • und wie die Mittel eingesetzt werden dürfen.

 Die Zweckbindung stellt sicher, dass Mittel ausschliesslich im definierten Rahmen eingesetzt werden und die Ausrichtung der Stiftung dauerhaft gewahrt bleibt. 

Formen, Ansätze und Wirkungsmöglichkeiten der Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit in Liechtenstein lässt sich sehr unterschiedlich ausgestalten. Der Fokus liegt nicht auf einem einheitlichen Modell, sondern auf der Frage, wie gesellschaftliche Wirkung entstehen soll. Je nach persönlicher Haltung, gewünschtem Engagement und thematischem Schwerpunkt stehen verschiedene Ansätze zur Verfügung, die sich flexibel kombinieren lassen.

Förderorientierte Gemeinnützigkeit – gezielt ermöglichen

Eine häufig gewählte Form ist die gezielte Förderung bestehender Projekte, Institutionen oder Initiativen. Dabei werden finanzielle Mittel bereitgestellt, um ausgewählte Vorhaben zu unterstützen, ohne selbst operativ tätig zu werden.

Diese Form eignet sich besonders für Engagements in Bereichen wie:

  • Bildung & Forschung: Stipendienprogramme, Forschungsförderung, Innovationslabs.
  • Soziales & Gesundheit: Unterstützung sozialer Einrichtungen, medizinische Versorgung, Prävention.
  • Kultur & Wertepflege: Museen, Kunstförderung, Denkmalpflege, kulturelle Initiativen.
  • Umwelt & Nachhaltigkeit: Klimaschutz, Biodiversitätsprojekte, nachhaltige Landwirtschaft.
  • Sport & Jugendförderung: Nachwuchsprogramme, Vereine, Infrastrukturprojekte.
  • Humanitäre Hilfe: Not- und Entwicklungshilfe, internationale Projektpartnerschaften.

Der Vorteil liegt in der klaren Wirkung bei gleichzeitig geringem operativem Aufwand. Die Förderung kann punktuell oder langfristig angelegt werden und bleibt inhaltlich gut steuerbar.

Operative Gemeinnützigkeit – Wirkung selbst gestalten

Wer stärker eingebunden sein möchte, kann Gemeinnützigkeit auch operativ ausrichten. In diesem Fall werden eigene Programme, Angebote oder Projekte entwickelt und umgesetzt.

Typische Beispiele sind:

  • eigene Bildungs- oder Ausbildungsangebote
  • soziale oder gesundheitliche Einrichtungen
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte
  • langfristige Entwicklungs- oder Aufbauarbeit

Diese Form ermöglicht unmittelbare Wirkung und eine aktive inhaltliche Steuerung.

Kombinierte Modelle

In der Praxis kann es sinnvoll sein, fördernde und operative Elemente zu kombinieren. Eigene Programme oder Initiativen werden dabei durch gezielte Förderungen ergänzt, oder externe Projekte werden mit ausgewählten eigenen Aktivitäten flankiert.

Solche kombinierten Modelle erlauben es, Wirkung schrittweise aufzubauen und gezielt weiterzuentwickeln. Die Stiftung kann auf neue Förderbedarfe reagieren, ohne ihre Grundstruktur laufend anzupassen oder neu auszurichten.

Liechtenstein erlaubt diese Kombination ausdrücklich und schafft damit einen Rahmen, der langfristiges Denken ebenso unterstützt wie pragmatisches Handeln.

Warum Liechtenstein für gemeinnütziges Engagement besonders geeignet ist

Liechtenstein wurde im Global Philanthropy Environment Index (GPEI) 2025 erneut als bester Standort weltweit für philanthropisches Engagement ausgezeichnet. In der internationalen Vergleichsstudie der Lilly Family School of Philanthropy (Indiana University) belegte das Fürstentum mit 4,92 von 5 Punkten den Spitzenplatz unter 95 untersuchten Ländern.

Bewertet wurden unter anderem rechtliche Rahmenbedingungen, steuerliche Anreize, politische Stabilität und die sozio-kulturelle Förderung philanthropischer Aktivitäten – Bereiche, in denen Liechtenstein herausragende Bedingungen für Stifter und gemeinnützige Organisationen bietet

Langfristigkeit und Verlässlichkeit
Gemeinnütziges Engagement entfaltet seine Wirkung oft über Jahre oder Generationen hinweg. Der rechtliche Rahmen in Liechtenstein sorgt dafür, dass einmal definierte Zwecke Bestand haben und nicht von kurzfristigen Interessen oder äusseren Einflüssen abhängig sind. Das schafft Planungssicherheit für Förderer ebenso wie für Projekte und Partnerorganisationen.

Diskretion und Professionalität
Gesellschaftliches Engagement muss nicht öffentlich inszeniert werden, um wirksam zu sein. Liechtenstein bietet ein Umfeld, in dem Gemeinnützigkeit professionell, verantwortungsvoll und zugleich diskret umgesetzt werden kann. Der rechtliche Rahmen schafft Klarheit und Sicherheit, ohne Sichtbarkeit zu erzwingen.

Effiziente Mittelverwendung
Die Rahmenbedingungen in Liechtenstein sind darauf ausgelegt, dass möglichst viele Mittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Schlanke Strukturen, klare Governance und steuerliche Entlastungen tragen dazu bei, dass Ressourcen langfristig und zielgerichtet eingesetzt werden können.

So bleibt mehr Spielraum für Förderung, Projekte und nachhaltige Wirkung.

Internationale Wirkmöglichkeit
Der liechtensteinische Stiftungsstandort ist konsequent international ausgerichtet. Gemeinnützige Stiftungen können ihre Tätigkeit von Anfang an über Landesgrenzen hinweg planen und umsetzen – sei es durch die Förderung ausländischer Projekte, internationale Kooperationen, Stipendienprogramme oder eigene operative Aktivitäten im Ausland. Der klare rechtliche Rahmen ermöglicht es, solche Engagements strukturiert, langfristig und rechtssicher aufzusetzen. So entstehen wirkungsorientierte Programme, die geografisch flexibel sind und unabhängig von nationalen Förderlogiken oder kurzfristigen politischen und wirtschaftlichen Einflüssen bestehen.

Liechtenstein bietet stabile rechtliche Rahmenbedingungen und einen klar definierten Gestaltungsspielraum für gemeinnütziges Engagement. Gemeinnützige Stiftungen lassen sich dadurch langfristig ausrichten, strukturiert führen und ohne unnötige Komplexität umsetzen.

Wie wird eine gemeinnützige Stiftung gegründet?

Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung in Liechtenstein folgt einem nachvollziehbaren Ablauf mit klar geregelten Zuständigkeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei weniger formale Schritte als die inhaltlichen Entscheidungen zur Wirkung, Struktur und langfristigen Ausrichtung.

#1 Ziele und Wirkung definieren
Am Anfang steht die Frage, welches gesellschaftliche Anliegen unterstützt werden soll. Ob Bildung, Soziales, Kultur, Umwelt oder internationale Projekte – eine klare Zielsetzung schafft Orientierung und bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

#2 Passende Ausgestaltung wählen
Liechtenstein bietet eine aussergewöhnliche Bandbreite an Formen, wie Gemeinnützigkeit umgesetzt werden kann. Je nach Zielsetzung und persönlichem Engagement lassen sich unterschiedliche Modelle realisieren:

  • Förderorientierte Ansätze, bei denen ausgewählte Projekte, Organisationen oder Initiativen finanziell unterstützt werden
  • Operative Engagements, bei denen eigene Programme, Institutionen oder Aktivitäten aufgebaut und geführt werden
  • Kombinierte Modelle, die Förderungen mit eigenen Projekten verbinden

Dabei wird festgelegt, wie aktiv man sich einbringen möchte und wie die Mittel eingesetzt werden.

#3 Struktur und Organe festlegen
Damit Wirkung dauerhaft entsteht, braucht es klare Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse. Die Verantwortung für Umsetzung, Mittelverwendung und strategische Ausrichtung wird klar geregelt und professionell begleitet. Es werden die Stiftungsorgane bestimmt und das Anfangsvermögen gewidmet.

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Die Abläufe sind transparent und effizient gestaltet, sodass Stiftungen in der Regel rasch und mit klarer rechtlicher Grundlage errichtet werden können.

Wie funktioniert die gemeinnützige Stiftung?

Gemeinnützigkeit in Liechtenstein folgt einer klaren und verlässlichen Ordnung. Zentrales Element ist die Zweckbindung: Das eingebrachte Vermögen ist dauerhaft an den definierten gemeinnützigen Zweck gebunden und darf ausschliesslich zu dessen Erfüllung eingesetzt werden. Dadurch bleibt die Ausrichtung stabil und unabhängig von kurzfristigen Interessen oder persönlichen Veränderungen.

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Welche Rolle übernimmt der Stiftungsrat?

Die Verantwortung für Verwaltung, Umsetzung des Stifterwillens und strategische Ausrichtung liegt beim Stiftungsrat. Er handelt unabhängig und ist verpflichtet, den Stifterwillen sowie die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (Art. 552 § 25 PGR). Operative Aufgaben können an geeignete Stellen übertragen werden, die übergeordnete Verantwortung für eine sorgfältige und zweckkonforme Führung bleibt dabei klar beim Stiftungsrat.

Vorgaben zur Vermögensanlage können in der Stiftungsurkunde, in Zusatzurkunden oder in Reglementen verbindlich festgelegt werden und schaffen damit Klarheit und Stabilität.

Der Stiftungsrat trägt die Gesamtverantwortung für die Stiftung. Er stellt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kapitalerhalt, Ertrag und Risiko sicher. Eine reine Ertragsmaximierung greift zu kurz. Massgeblich ist die nachhaltige Finanzierung des gemeinnützigen Zwecks und damit die Fähigkeit der Struktur, ihre Wirkung über Zeit zu entfalten.

Zu den zentralen Aufgaben des Stiftungsrats gehören:

  • Festlegung der Förder- und Wirkungsstrategie
  • Entscheidung über Förderungen, Projekte oder Programme
  • Überwachung der Mittelverwendung
  • Sicherstellung der langfristigen Zweckverfolgung
  • Verwaltung des Stiftungsvermögens mit Anlagezielen und laufender Kontrolle

Diese Struktur schafft Transparenz, stärkt die Governance und stellt sicher, dass das Stiftungsvermögen nachhaltig im Sinne des Stiftungszwecks eingesetzt wird.

Gibt es Anlagerichtlinien für gemeinnützige Stiftungen?

Die Vermögensanlage gemeinnütziger Stiftungen folgt in Liechtenstein gesetzlich vorgegebenen Sorgfaltspflichten. Jede Stiftung legt ihre eigenen Anlagerichtlinien fest, die auf den Stiftungszweck, die Risikofähigkeit und den zeitlichen Horizont abgestimmt werden.

  • Externe Anlageverantwortung: Gemeinnützige Stiftungen in Liechtenstein können einen professionellen Vermögensverwalter beauftragen, der das Stiftungsvermögen im Rahmen der festgelegten Anlagerichtlinien verwaltet.
  • Diversifizierung: Die Anlagerichtlinien fordern im Normalfall eine angemessene Diversifizierung des Stiftungsvermögens, um das Risiko zu streuen und potenzielle Verluste zu minimieren.
  • Risikobewertung: Die Zusammensetzung des Portfolios muss regelmässig auf ihre Vereinbarkeit mit den finanziellen Zielsetzungen und dem Risikoprofil der Stiftung überprüft werden. Eine strukturierte Risikobewertung ist dabei verbindlich.
  • Ethik und Nachhaltigkeit: Viele Stiftungen integrieren zusätzlich Nachhaltigkeits- oder Impact-Kriterien, sofern sie mit dem Stiftungszweck vereinbar sind. Damit wird der Einsatz des Vermögens auch in der Anlagepolitik zu einem aktiven Bestandteil der gemeinnützigen Zielsetzung.

Wirkungsorientierte Vermögensanlage

Das Stiftungsvermögen dient nicht nur der Absicherung, sondern unterstützt die langfristige Zweckverfolgung. Neben klassischen Förderungen können auch wirkungsorientierte Investitionen eingesetzt werden, sofern sie mit dem Stiftungszweck vereinbar sind.

  • langfristige Förderzusagen zu garantieren,
  • nachhaltige oder soziale Investments zu tätigen (ESG-/Impact-Ansatz),
  • Erträge für Projekte zu generieren,
  • Krisenzeiten abzufedern.

Viele Stifter nutzen diesen Rahmen für Mission Investing oder Program Related Investments, also Kapitalanlagen, die nicht nur Rendite bringen, sondern den Stiftungszweck direkt unterstützen. Moderne Stiftungen setzen zunehmend auf:

  • klare Wirkungsziele („Impact Goals“),
  • Monitoring-Modelle,
  • Qualitäts- und Transparenzstandards,
  • Partnerschaften mit internationalen Organisationen.

Damit wird Wirkung messbar, steuerbar und kommunizierbar – eine wichtige Grundlage für glaubwürdige Gemeinnützigkeit.

Welche Kontrollinstanzen sind für gemeinnützige Stiftungen vorhanden?

Gemeinnützige Stiftungen in Liechtenstein sind in ein verlässliches System unabhängiger Aufsicht eingebettet. Die Tätigkeit der Stiftung wird durch regelmässige Berichterstattung sowie durch externe Prüfstellen begleitet. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei die staatliche Stiftungsaufsicht (STIFA), die als unabhängige Instanz darauf achtet, dass Zweck, Mittelverwendung und Organisation der Stiftung dauerhaft im Einklang bleiben. Ergänzend sorgt die gesetzlich vorgesehene Revision dafür, dass Jahresabschluss und Geschäftsführung transparent und nachvollziehbar überprüft werden.

Diese Aufsicht stärkt das Vertrauen in die Stiftung und stellt sicher, dass gemeinnütziges Engagement langfristig wirksam und verantwortungsvoll umgesetzt wird.

Sie möchten mehr über die rechtliche Struktur und Funktionsweise einer liechtensteinischen Stiftung erfahren? In unserem vertiefenden Beitrag zur liechtensteinischen Stiftung finden Sie eine detaillierte Einordnung.

 

Steuerliche Rahmenbedingungen

Gemeinnützige Stiftungen in Liechtenstein bewegen sich in einem klar geregelten steuerlichen Umfeld. Die steuerliche Behandlung ist darauf ausgerichtet, dass die verfügbaren Mittel möglichst wirkungsvoll für den gemeinnützigen Zweck eingesetzt werden können.

Steuerliche Grundsätze

Sofern die Stiftung ausschliesslich und dauerhaft gemeinnützige Zwecke verfolgt, gelten in Liechtenstein folgende Rahmenbedingungen:

Keine Ertragssteuer
Erträge und Vermögenswerte der gemeinnützigen Stiftung unterliegen in der Regel keiner Ertragssteuer. Dadurch steht ein grösserer Teil der Mittel unmittelbar für Förderungen, Projekte und Programme zur Verfügung.

Keine Vermögenssteuer
Auf das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung wird in Liechtenstein keine Vermögenssteuer erhoben. Das schafft Planungssicherheit und begünstigt den langfristigen Erhalt des Stiftungsvermögens.

Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen unterliegen in Liechtenstein weder der Erbschafts- noch der Schenkungssteuer. Der Stifterwille bleibt somit sowohl im Rahmen der Nachfolgeplanung als auch bei lebzeitigen Schenkungen steuerlich unbelastet.

Diskretion im klar geregelten Rahmen
Die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Stiftungen ist klar geregelt und transparent ausgestaltet. Gleichzeitig besteht keine Pflicht zur Offenlegung einzelner Begünstigter oder Förderempfänger gegenüber der Öffentlichkeit.

Fallbeispiele

Fallbeispiel 1: Bildung langfristig ermöglichen – förderorientiertes Modell

Eine Unternehmerfamilie errichtet eine gemeinnützige Stiftung mit dem Zweck, Bildung und Chancengleichheit zu fördern. Die Stiftung vergibt jährlich Stipendien an begabte Studierende aus einkommensschwachen Verhältnissen in Europa und unterstützt ausgewählte Forschungsprojekte an Hochschulen.

Die Stiftung ist nicht operativ tätig. Sie definiert klare Förderkriterien, prüft Anträge und stellt langfristige Mittel bereit. Das Stiftungsvermögen ist so ausgestaltet, dass stabile Erträge die jährlichen Förderzusagen absichern.

Mehrwert:
Planbare Förderung über viele Jahre, klare Zweckbindung, geringe operative Komplexität.

Fallbeispiel 2: Wirkung selbst gestalten – operatives Modell

Ein Stifter möchte gesellschaftliche Wirkung nicht nur finanzieren, sondern aktiv mitgestalten. Die gemeinnützige Stiftung betreibt eigene Programme im Bereich Jugend- und Berufsbildung und arbeitet dabei mit lokalen Partnerorganisationen zusammen.

Die Stiftung entwickelt Inhalte, organisiert Projekte und begleitet Teilnehmende direkt. Förderungen durch Dritte ergänzen die eigene Tätigkeit punktuell. Die operative Verantwortung liegt bei einer professionellen Geschäftsführung, die dem Stiftungsrat berichtet.

Mehrwert:
Hohe inhaltliche Kontrolle, direkte Wirkung, klare Handschrift des Engagements.

Fallbeispiel 3: Kapital und Wirkung verbinden – kombiniertes Modell

Eine Privatperson mit substanziellem Vermögen möchte Werte sichern und gleichzeitig gesellschaftliche Wirkung entfalten. Die Stiftung fördert ausgewählte Umwelt- und Klimaschutzprojekte und investiert einen Teil des Stiftungsvermögens gezielt in nachhaltige Infrastrukturprojekte.

Die Stiftung verbindet klassische Förderungen mit wirkungsorientierten Kapitalanlagen. Erträge fliessen in neue Projekte zurück, während das Vermögen langfristig erhalten bleibt.

Mehrwert:
Kombination aus Förderung, Wirkung und finanzieller Stabilität bei hoher Flexibilität.

Gesellschaftliche Verantwortung sichtbar machen

Eine gemeinnützige Stiftung bietet die Möglichkeit, persönliche Überzeugungen langfristig zu verankern und gesellschaftliche Entwicklungen aktiv mitzugestalten. Für viele ist sie Ausdruck von Verantwortung, nicht von Selbstdarstellung.

Liechtenstein erlaubt es, Engagement wirksam umzusetzen und gleichzeitig auf Diskretion, Verlässlichkeit und Professionalität zu setzen. Wirkung entsteht dadurch nicht laut, sondern nachhaltig.

Blick nach vorne: Gemeinnützigkeit im Wandel

Zunehmend internationale Ausrichtung
Gemeinnützige Stiftungen in Liechtenstein agieren heute überwiegend über Landesgrenzen hinweg. Internationale Förderprojekte, Kooperationen und operative Tätigkeiten sind fester Bestandteil vieler Stiftungsstrategien und unterstreichen die Rolle Liechtensteins als global vernetzter Philanthropiestandort.

Fokus auf globale Herausforderungen
Bei neu gegründeten Stiftungen gewinnen Themen wie Umwelt, Klima, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zunehmend an Bedeutung. Diese thematische Verschiebung zeigt, dass philanthropisches Engagement verstärkt auf langfristige, gesellschaftlich relevante Fragestellungen ausgerichtet wird.

Stärkere Wissens- und Datengrundlage
Mit der systematischen Erfassung und Analyse des Stiftungssektors entsteht erstmals eine belastbare Grundlage für Transparenz, Vergleichbarkeit und Weiterentwicklung. Diese Datenbasis unterstützt Stiftungen dabei, ihre Wirkung gezielt zu steuern und den gemeinnützigen Sektor insgesamt nachhaltig zu stärken.

Quelle: Philanthropiereport Liechtenstein 2025, Uni LI

Handlungsaufforderung

Wer Vermögen strukturiert denkt und gesellschaftliche Wirkung gezielt verankern möchte, findet in der gemeinnützigen Stiftung in Liechtenstein ein belastbares Instrument. Die First Advisory begleitet Sie mit klaren Verantwortlichkeiten und langjähriger Erfahrung von der ersten Einordnung über die Strukturierung bis zur laufenden Governance und Verwaltung der Stiftung. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und einen vertiefenden Austausch zur Verfügung.

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